Kinder- und Jugendpolitik
Kommunale KINDER- UND JUGENDPOLITIK wird vom Schweizerischen Bundesrat als kommunale Politik des Schutzes, der Förderung und der Mitwirkung (Partizipation) verstanden.
(Wobei das Thema SCHUTZ im Kanton Solothurn primär durch die Sozialregionen und die KESB abgedeckt wird)
Eine umfassende Kinder- und Jugendpolitik richtet sich an alle Kinder und Jugendlichen (unabhängig von individuellen Eigenschaften, Attributen oder Einstellungen) von Geburt bis zum vollendeten 25. Lebensjahr und an deren Familien.
(vgl. Leitfaden zur Entwicklung kommunaler Kinder- und Jugendpolitik)
Im Bereich Kinder- und Jugend SCHUTZ geht es um die physische und psychische Gesundheit von Kindern
Kinder und Jugendliche haben Anspruch auf besonderen Schutz und auf Förderung ihrer Entwicklung. Dafür sind normalerweise die Eltern verantwortlich. Sie treffen Entscheidungen für die Kinder und Jugendlichen, wo diese noch nicht selbst entscheiden können. Stossen Eltern an Grenzen, können sie sich Hilfe bei Fachstellen oder Fachpersonen suchen. Hilfe zu suchen ist kein Zeichen von Schwäche.
(vgl. Kt. SO Kindes- und Jugendschutz)
Der Bereich PARTIZIPATION beinhaltet Massnahmen und Haltungen, die Kindern und Jugendliche eine aktive Mit-Gestaltung ihrer Lebenswelt ermöglichen.
Partizipation ist ein wesentlicher fachlicher Bestandteil der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und bleibt in ihrer Gestaltung eine Herausforderung im Praxisalltag.
(vgl. DOJ Grundlagen s. 5)
Kinder- und Jugend FÖRDERUNG ist eine Querschnittaufgabe unserer Gesellschaft.
Im ausserschulischen Bereich engagieren sich dafür Jugendverbände, Fachstellen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit, Sport- und Musikvereine und andere Organisationen, die sich für Kinder und Jugendliche einsetzen. Ihre Aktivitäten vereinen verschiedene Generationen und Bevölkerungsgruppen. Damit schafft Kinder- und Jugendförderung im Gemeinwesen und in der Gesellschaft Zusammenhalt, Dialog und fördert das Demokratieverständnis. Die Kinder- und Jugendförderung entfaltet am meisten Wirkung, wenn sie auf Ebene Gemeinde oder Region angesiedelt ist und kantonsweit gefördert und koordiniert wird.
Die GRUNDLAGEN kommunaler Kinder- und Jugendpolitik sind:
International: Europäische Menschenrechtskonvention, unicef Kinderrechtskonvention, Lanzarote Konvention, UN-Nachhaltigkeitsziele
National: Bundesverfassung, Kinder- und Jugendförderungsgesetz, ZGB, Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte
Kantonal: Kantonsverfassung, Gesetz über die Einführung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches, Sozialgesetz Kanton Solothurn, Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendpolitik im Zusammenspiel zwischen Einwohnergemeinden und Kanton.
Kommunal: Kinder- und Jugendpolitisches Leitbild